Am Ende einer knapp siebenstündigen Verhandlungsrunde konnte gestern Abend eine Verständigung zwischen den Gewerkschaften (DJV, unisono, ver.di, VRFF) und dem NDR erzielt werden. Nachdem in den Tarifverhandlungen beim SWR und dem Bayerischen Rundfunk in den letzten Tagen ein Abschluss bzw. Eckpunktepapier gelungen war, ist jetzt auch im NDR ein Kompromiss gefunden worden. Die Eckpunkte der Einigung berücksichtigen die aktuell besonderen Herausforderungen der Kolleginnen und Kollegen, aber auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Unternehmens.
Auf folgende Punkte wurde sich verständigt
Die 21-monatige Laufzeit des Tarifvertrages beginnt am 1. April 2022 und endet am 31. Dezember 2023.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Lineare Anhebung der Gehälter der festangestellten Mitarbeiter*innen zum 1. Dezember 2022 um 2,8 %.
- Weitere lineare Anhebung der Gehaltstabelle für das Vokalensemble zum 1. Dezember 2022 um 3,1 %.
- Zahlung einer einmaligen steuerfreien Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3.000 € an alle befristeten und unbefristeten Festangestellten, Auszubildenden sowie Volontärinnen und Volontäre, unabhängig vom Beschäftigungsumfang (Teilzeit oder Vollzeit).
- Anhebung der monatlichen Ausbildungsvergütung um 60 € zum 1. Dezember 2022.
Freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Die Mindesthonorare werden zum 1. Januar 2023 um 2,8 % angehoben. Als Kompensation für den Dezember 2022 erhalten arbeitnehmerähnliche freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einmalig eine Ausgleichszahlung von 100 €.
- Zahlung einer einmaligen steuerfreien Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3.000 € an arbeitnehmerähnliche freie Mitarbeitende1, die eine Rahmenvereinbarung oder einen Projektvertrag haben. Arbeitnehmerähnliche freie Mitarbeitende1 ohne Rahmenvereinbarung erhalten einmalig eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 2.000 €.
- Die finanzielle Grenze der sozialen Schutzbedürftigkeit im Sinne des § 12a TVG wird in den zugehörigen Tarifverträgen im NDR von derzeit 98 T€ auf 105 T€ pro Kalenderjahr angehoben.
- Die Regelungen zum besonderen Bestandsschutz im Tarifvertrag für befristete Programmmitarbeit werden bis zum 30. November 2024 ausgesetzt.
- Die gesetzliche Regelaltersrente wird in die Tarifverträge übernommen.
- Zudem wurde die tarifliche Formulierung der „wiederkehrenden Tätigkeit“ präzisiert: Nunmehr werden bei der Prüfung auch die im NDR erzielten Honorare in Höhe von 105 T€ berücksichtigt.
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1 FMA, die im NDR für 2022 Urlaubsentgelt (keine Ergänzungsurlaubsvergütung) in Anspruch genommen haben