Rechtsschutz

Der dbb gewährt berufsbezogenen Rechtsschutz

Der dbb als Dachverband gewährt seinen Einzelmitgliedern, also den Mitgliedern der Landesbünde und Fachgewerkschaften des dbb, berufsbezogenen Rechtsschutz. Die rechtliche Grundlage dafür bildet die Rahmenrechtschutzordnung des dbb

Der dbb führt berufsbezogenen Rechtsschutz durch

Der dbb führt berufsbezogenen Rechtsschutz im Auftrag seiner Mitgliedsorganisationen für deren Einzelmitglied durch.

Rechtsschutz kann generell nur über Ihre Fachgewerkschaft beantragt werden und nicht direkt über den dbb oder die dbb Dienstleistungszentren.

Was ist Rechtsschutz?

Rechtsschutz auf Grundlage der dbb Rahmenrechtschutzordnung (RRSO) gliedert sich in Rechtsberatung und Verfahrensrechtsschutz.

Beratungsrechtsschutz bedeutet, dass das zuständige dbb Dienstleistungszentrum mündliche oder schriftliche Auskünfte oder rechtliche Kurzeinschätzungen abgibt.

Verfahrensrechtsschutz bedeutet die Vertretung in einem außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfahren durch das zuständige dbb Dienstleistungszentrum.

dbb.de/mitgliedschaft-service/rechtsschutz

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