Tarifkommissionen bestehen in der Regel aus ehren- und hauptamtlichen Gewerkschaftsfunktionären, Betriebsräten oder Vertrauensleuten, die in regelmäßigen Wahlen bestimmt werden. Die Kommissionen werden jeweils aus den jeweiligen Geltungsbereich eines Tarifvertrages gebildet, dem Tarifbereich.
Wie sehr sich die Mitglieder den Abschluss herbeisehnen und wie wichtig der Inflationsausgleich erwartet wird, zeigt sich in der einstimmigen Zustimmung zu den beiden Tarifabschlüssen für Feste und für Freie.