Tarifkommissionen bestehen in der Regel aus ehren- und hauptamtlichen Gewerkschaftsfunktionären, Betriebsräten oder Vertrauensleuten, die in regelmäßigen Wahlen bestimmt werden. Die Kommissionen werden jeweils aus den jeweiligen Geltungsbereich eines Tarifvertrages gebildet, dem Tarifbereich.
Die Mitarbeitenden können nicht mit Reallohnverlußt dafür bezahlen, dass der Programmumfang im TV und Radio bestehen bleibt oder gar um Ausspielwege erweitert wird.
Die VRFF die mediengewerkschaft im NDR hält Warnstreiks ebenfalls für nötig und angemessen, sollte das Angebot vom NDR, das für den 26. März erwartet wird, nicht realistisch ausfallen.