In der VRFF – der Vereinigung der Rundfunk-, Film- und Fernsehschaffenden – sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Rundfunk-, Film- und Fernsehanstalten sowie Produktionsstätten künstlerischer, technischer und wirtschaftlicher Betriebe in der Bundesrepublik Deutschland einschließlich deren Tochtergesellschaften und privatisierte Dienstleistungsbereiche gewerkschaftlich organisiert.
Die VRFF ist eine Vertretung von angestellten und freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der gesamten Rundfunk-Medien-Landschaft, die auf der Basis gewerkschaftlichen Grundverständnisses Ihre Interessen gezielt vertritt.
Als freie Gruppierung gründete sich die VRFF 1964 für die erste Personalratswahl beim Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF). Aufgrund des ermutigenden Ergebnisses erfolgte 1965 die offizielle Gründung in Wiesbaden. Der erklärte Wille aller Gründer der VRFF war und ist, jeder Betriebsgruppe weitgehende Selbständigkeit einzuräumen und den Aufbau eines Funktionärsapparates zu vermeiden. Das bedeutet problembezogene Arbeit in jeder Gruppe ohne Weisung „von oben“ sowie engagierte – weil ehrenamtliche – und damit auch kostengünstige Bewältigung von anstehenden Problemen. So erklärt sich auch der einheitliche konkurrenzlos niedrige Monatsbeitrag, der nicht einkommensbezogen ist, sondern kostendeckend.
Die Betriebsgruppe Norddeutscher Rundfunk hat sich am 18. Januar 2018 durch die freien Personalräte der ALfA-Aktive Liste für Alle und deren Unterstützern gegründet. Sie wirkt seit dem als Tarifpartei bei den Tarifverhandlungen im NDR eigenständig mit und sowohl unabhängig von der VRFF Bundesorganisation und als auch unabhängig von der Dachorganisation dbb beamtenbund und tarifunion. Dennoch bringt sich die Betriebsgruppe NDR in die Bundes- und Dachorganisation ein (z.B. in der Landestarifkommission (LTK) der dbb hamburg, als auch in der Bundestarifkommission (BTK) der VRFF Bund. Auch greift man seitens der Betriebsgruppe auf guten Rat der VRFF Bund und dbb beamtenbund und tarifunion zurück.
Eigenständige Tarifverhandlungen werden satzungsgemäß von jeder Betriebsgruppe autonom geführt. Diese Verfahrensweise, die problembezogen, wirksam und trotzdem rationell, aber eben nicht gerade üblich ist, hat sowohl die DGB-Gewerkschaft RFFU als auch die DAG bewogen, 1967/68 Klage gegen die VRFF zu erheben. In mehreren Instanzen wurde jedoch die Tariffähigkeit der VRFF jeweils richterlich bestätigt.
Heute erarbeitet die Bundestarifkommission (BTK) der VRFF aus eigener Anschauung ihrer Mitglieder gezielte Vorschläge zu Verbesserungen der Einkommenssituation, der sozialen Gerechtigkeit und der Zufriedenheit am Arbeitsplatz. Die inzwischen in mehreren Rundfunkanstalten etablierten Verhandlungskommissionen versuchen, diese Erkenntnisse unter Berücksichtigung der speziellen Erfordernisse ihrer Häuser in Ergebnisse umzusetzen.