Wahlberechtigt sind alle im NDR in Hamburg oder den NDR Auslandsstudios beschäftigten schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen.
Sie können aber nur dann wählen, wenn sie in die Liste der Wahlberechtigten eingetragen sind.
Wahlberechtigt sind alle im NDR in Hamburg oder den NDR Auslandsstudios beschäftigten schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen.
Sie können aber nur dann wählen, wenn sie in die Liste der Wahlberechtigten eingetragen sind.